Arten der Dienstzeitversorgung SVG

§ 14

Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten umfasst:

1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2.
Unfallruhegehalt,

3.
Übergangsgeld,

4.
Ausgleich bei Altersgrenzen,

5.
Erhöhungsbetrag nach § 26 Absatz 7 Satz 3 Halbsatz 1,

6.
Unterschiedsbetrag nach § 47 Absatz 1 Satz 2 und 3,

7.
Ausgleichsbetrag nach § 47 Absatz 2,

8.
Anpassungszuschlag nach § 95 Satz 5,

9.
Leistungen nach den §§ 70 bis 74,

10.
Einmalzahlungen nach § 89b.